Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen (bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr) zu 100% übernommen.
Volljährige Patienten müssen pro Verordnung 10€ plus 10% der Gesamtkosten übernehmen, solange er nicht von der Zuzahlung befreit ist.
Jedoch ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Diesbezüglich lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Privat versicherte Patienten sollten sich vor Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag geben lassen und die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse/Beihilfe abklären.
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Praxis für Logopädie und Legasthenie
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